Alte Gebäude auf der Neuen Schleuse: Unterschied zwischen den Versionen

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5. Monatliche Nachweisungen der für Schiffe der Reichs» marine gestundeten Kanalabgaben pp.  (Vorzulegen am 1. jeden Monats dem 3üro 5 in Kiel.)
5. Monatliche Nachweisungen der für Schiffe der Reichs» marine gestundeten Kanalabgaben pp.  (Vorzulegen am 1. jeden Monats dem 3üro 5 in Kiel.)


6.  Halbmonat1iche Nachweisungen der gestundeten und bar vereinnahmten Elblotsgelder nach Vordruck Nr. 71.  (Vorzulegen am 16. und 1. jeden Monats an das Büro 5.)
6.  Halbmonatliche Nachweisungen der gestundeten und bar vereinnahmten Elblotsgelder nach Vordruck Nr. 71.  (Vorzulegen am 16. und 1. jeden Monats an das Büro 5.)


7. Monatsnachweisungen  über bar aufgekommene und gestundete Kanalabgaben, sowie der gestundeten Elblotsgelder. (Vorzulegen an 1.  jeden Monats an das Büro 5.)
7. Monatsnachweisungen  über bar aufgekommene und gestundete Kanalabgaben, sowie der gestundeten Elblotsgelder. (Vorzulegen an 1.  jeden Monats an das Büro 5.)
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Bild:Festmacher_GS.JPG|Das Festmachergebäude, das auch schon bald wieder abgerissen wird
Bild:Festmacher_GS.JPG|Das Festmachergebäude, das auch schon bald wieder abgerissen wird


Bild:Haus5-27.6.2013.jpg|Abriss des Haus 5 27.06.2013
Bild:Haus5-27.6.2013.jpg|Abriss Haus 5 27.06.2013
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2024, 15:45 Uhr

Header-Gebäude.jpg

An dieser Stelle ein Dankeschön an Uwe Borchers, Bernd Schmidt und das WSA-Brunsbüttel für Postkarten und Fotos

Das Aussehen der Neuen Schleuse in Brunsbüttel hat sich im Verlauf der Jahre sehr verändert. Heute wird der Schleusenbetrieb komplett über den Schleusenleitstand auf dem Mittelpfeiler abgewickelt, während in früheren Jahren die unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen noch auf mehrere Gebäude verteilt waren.

Betriebsgebäude in der Übersicht

Dies besonders schöne Foto aus den 1950er Jahren zeigt übersichtlich die damaligen Betriebsgebäude auf der Mittelmauer der Neuen Schleuse. Ganz vorne links ist noch ein Teil des Außenhauptes mit Zollstelle und Paßkontrolle zu sehen, dann das elbseitige Festmachergebäude, dahinter das Schleusenmeistergebäude – das Steuerhaus – die Hebestelle – das kanalseitige Festmachergebäude und das Binnenhaupt. Im Hintergrund sind die Anlagen der KiKaKo in Brunsbüttelkoog zu sehen.

Das Bild Nr.16 zeigt deutlich die Schwierigkeiten der Schleusungen im Eiswinter. Vorne links bemühen sich Arbeiter nach Kräften, die Fender der Schleusenkammer zu enteisen. Im Hintergrund eine der Dampffähre, ganz im Hintergrund die KiKaKo.

Außenhaupt, Zollstelle

Auf der Mittelmauer der Neuen Schleuse, am elbseitigen Ende, war im Außenhauptgebäude ebenfalls eine Zollstation und eine Paßkontrolle vorhanden. Nach dem Bau des Leitstandes wurde dies Gebäude – so wie die anderen Betriebsgebäude – abgerissen.

Schleusenmeister-Haus 1

Für den technischen und organisatorischen Ablauf des Schleusenbetriebs ist der Schleusenmeister zuständig, der bis in die 70er Jahre in einem eigenen Betriebsgebäude ansässig war.

Steuerhaus-Haus 2

Im Steuerhaus befand sich die gesamte Steuerungstechnik für den Betrieb der Neuen Schleuse. Später wurde ein großer Teil in das Kraftwerksgebäude verlagert, daß jetzt allerdings dem Bau der 5. Schleusenkammer weichen mußte.

Hebestelle-Haus 3

Die Hebestelle als Abteilung der Zahlstelle war zuständig für den Einzug der Kanal-Befahrensabgaben, die je nach Größe bzw. Tonnage oder Schiffstyp unterschiedlich groß sein konnten. Die Beamten dort hielten Kontakt zu den Maklern und Reedereien sowie der Zahlstelle und waren dem Amtsvorstand des zuständigen Wasserbauamtes unterstellt.
Auch das Lotsgeld wurde durch die Hebestelle „erhoben“, obwohl die Lotsen seit dem 1.7.1922 keine Reichsbeamten mehr waren, sondern freie Gewerbetreibende unter Aufsicht der Kanalverwaltung
Die Besetzung der Hebestelle erfolgte im 24-Stundenbetrieb und zwar ausschließlich durch Beamte.

Dienstvorschrift der Kanalabgabenhebestelle von 1933

V. 280/33.

Dienstvorschrift für die Kanalabgabenhebestellen in Holtenau u. Brunsbüttelkoog. Die Hebestellen sind Abteilungen der Zahlstellen in Holtenau bezw. Brunsbüttelkoog. Für sie gelten abgesehen von den Vorschriften für die Zahlstellen folgende Sonderbestimmungen:

§ 1. Die Beamten der Hebestelle sind dem Amtsvorstande des Wasserstraßenamts in Holtenau bezw. Brunsbüttelkoog disziplinarisch unterstellt. Der Schriftverkehr der Hebestelle in Abgabeangelegenheiten erfolgt unmittelbar mit den Maklern, den Reedereien oder dem Büro des Reichskanalamts. Verfügungen des Reichskanalamts, welche die Abgabenerhebung betreffen, gehen ohne Vermittelung des Wasserstraßenamts unmittelbar an die Hebestellen, Berichte der Hebestellen in gleichen Angelegenheiten unmittelbar an das Reichskanalamt. Der sonstige Schriftverkehr der Hebestelle jedoch, soweit er nicht die reinen Tarif- und Abgabensachen betrifft, einschließlich der hierher gehörigen Verfügungen des Reichskanalamts, geht durch die Hand des Vor- standes des Wasserstraßenamts.

§ 2. Die Diensträume der Hebestellen befinden sich für die reinen Abgabenerhebungen und die Statistik auf dem Mittelhaupte der Schleusen in Holtenau und Brunsbüttelkoog. Für den Schriftverkehr und die Buchführung wird bei der Zahlstelle in Holtenau und Brunsbüttelkoog ein Raum verfügbar gemacht, in dem ein Fernsprechapparat mit Verbindung nach der Hebestelle auf der Schleuse vorhanden ist.

§ 3. Das Personal jeder Hebestelle besteht aus: a) einem Beamten, der sich in der Hebestelle und wenn nötig in der Zahlstelle befindet. Dieser führt das Briefbuch der Hebestelle, erledigt den Schriftverkehr, sorgt für die rechtzeitige Erledigung der terminmäßigen Berichte und Nachweisungen, regelt den Dienstbetrieb in der Hebestelle nach Anweisung das Vorstandes des Wasserstraßenamts, führt die eingenommenen Barbeträge (§4) an die Zahlstelle ab und ist für die reibungslose und ordnungsmäßige Abwickelung der Hebungsgeschäfte verantwortlich. Der Leiter der Hebestelle wird in den Geschäften der Hebestelle in Behinderungsfällen durch einen Hebebeamten vertreten, b) einen Beamten, der die Unterlagen für die Verkehrsstatistik täglich zu sammeln und zu bearbeiten hat, c) drei Beamten, die die eigentlichen Hebungsgeschäfte auf den Schleusen zu erledigen, das Heberegister und das Stundungskonto zu führen und die täglich eingehenden Barbeträge für Kanalabgaben usw. zu vereinnahmen haben, d) einem Beamten, der am Tage bei den Hebungsgeschäften und bei der Statistik (b und c) mitzuwirken und bei Urlaub oder Erkrankungen sowie beim Schichtwechsel der Hebebeamten einzuspringen hat. Der Dienst der Beamten zu a, b und d ist Tagesdienst, der Dienst der Beamten zu c abwechselnd Tages- und Nachtdienst in achtstündigen Schichten. Die Beamten zu a, b und d müssen jedoch, wenn erforderlich, beim Ausfall eines Beamten zu c, auch hier mit aushelfen.

l Die Einteilung der Dienststunden für die Beamten zu a - d kann nach den örtlichen Verhältnissen erfolgen und wird von dem Vorstände des Wasserstraßenamts angeordnet. Die Dienstverteilungspläne sind - auch nach etwaigen Änderungen - dem Reichskanalamt vorzulegen. Es ist besonders zu beachten, daß die Hebestelle auch Tag und Nacht unausgesetzt mit genügendem Personal besetzt sein muß, damit keine Stockung in der Abfertigung der Schiffe eintritt.

§ 4. Von den Beamten der Hebestellen sind nachstehende Bücher und Nachweisungen zu führen und folgende regelmäßige Meldungen zu machen: a) von den Beamten zu § 3a; alle 3 Tage Meldungen über gestundete Kanalabgaben pp. außer Elblotsgeld an das Büro 5 in Kiel nach Vordruck Nr. 117;

2. Monatliche Nachweisungen über Bestand und Verkauf der geldwerten Drucksachen nachVordruck Nr. 118 an das Büro 5.

3. Halbmonatliche telegrafische Mitteilungen an das Büro 5 am 16. und 1. jeden Monats über die Verkehrszahlen und das aufgekommene Kanallotsgeld im Kaiser-Wilhelm-Kanal und zwar für die Zeit vom 1. - 15. und vom 16. bis zum Schluß des Monats. Die Mitteilungen haben folgende Angaben zu enthalten: a) Anzahl der Schiffe, b) Netto-Register-Tonnen, c) Kanalabgaben, d) Schleppgebühren, e) 1. Kanallotsgeld, 2. Kanallotsgeld für Freifahrer

f) Sonstige Abgaben.

4. Halbmonat1iche Nachweisungen der bei der Eingangshebestelle in Holtenau oder Brunsbüttelkoog in den Kaiser-Wilhelm-Kanal eingelaufenen abgabepflichtigen Schiffe nach Vordruck 107 und 107a, (Vorzulegen am 16. und 1. jeden Monats für die Zeit von 1. - 15. und vom 16. bis zum Schluß des Monats an das Reichsverkehrsministerium und an das Reichskanalamt

5. Monatliche Nachweisungen der für Schiffe der Reichs» marine gestundeten Kanalabgaben pp. (Vorzulegen am 1. jeden Monats dem 3üro 5 in Kiel.)

6. Halbmonatliche Nachweisungen der gestundeten und bar vereinnahmten Elblotsgelder nach Vordruck Nr. 71. (Vorzulegen am 16. und 1. jeden Monats an das Büro 5.)

7. Monatsnachweisungen über bar aufgekommene und gestundete Kanalabgaben, sowie der gestundeten Elblotsgelder. (Vorzulegen an 1. jeden Monats an das Büro 5.)

8. Monatliche Einnahmenachweisung. über den erzielten Erlös aus der Abgabe von Lotsfreifahrtscheinen. (Vorzulegen bis zum 5. jeden Monats im Büro 5. )

9. Monatliche Hebelisten über das Aufkommen von ärztlichen Untersuchungsgebühren, Besuchsgebühren der Gesundheitsaufseher und Gesundheitspässen (Vorzulegen bis zum 5. jeden Monats im Büro 5.)

10. Monatliche Hebeliste über das Aufkommen aus der Benutzung der Schleusendampfer durch Privatpersonen (Vorzulegen bis zum 5. jeden Monats im Büro 5.)

11. Täglich sind vom Leiter der Hebestelle die Anmeldungen darauf zu prüfen, ob sie die vorgeschriebenen Originalunterschriften der Lotsen und Schiffsführer tragen und ob die Abschnitte der Durchlaßscheine auf die Anmeldung im Teilstreckenverkehr aufgeklebt sind.

Von dem Beamten zu § 3b : Die statistischen Unterlagen zur Aufstellung der Monatsstatistik im Reichskanalamt sowie der etwa noch vorgeschriebenen besonderen Statistik. (Vorzulegen allmonatlich bis spätestens zum 8ten an das Büro 5 in Kiel. Vordrucke 241, 242 und 243. ) Die rechnerischen Angaben auf den Anmeldungen sind von ihm unbeschadet der Nachprüfung im Büro 5 des Reichskanalamts auf etwaige Fehler täglich durchzusehen. Von dem Beamten zu § 3c; Das Heberegister für Kanalabgaben usw. (Vordruck 91.) Die zweiten Ausfertigungen der Anmeldescheine sind zu sammeln und mit dem abgeschlossenen Heberegister bis spätestens zum 8. jeden Monats an das Büro 5 in Kiel vorzulegen. Die Hebebeamten haben die vorgeschriebenen Nachweisungen über das Aufkommen a) aus der Abgabe von Lotsfreifahrtscheinen, b) aus ärztlichen Untersuchungsgebühren, c) aus den Besuchsgebühren der Gesundheitsaufseher, d) aus der Ausstellung von Gesundheitspässen und e) aus der Benutzung der Schleusendampfer durch Privatpersonen zu führen. § 5. Die Eintragungen im Heberegister über die im Laufe eines Kalendertages bei der Hebestelle eingehenden Barbeträge an deutschem Gelde oder in fremder Währung sind in dem Heberegister aufzurechnen. Die sich ergebende Gesamtsumme ist morgens von dem Leiter der Zahlstelle abzuholen. Er hat über den empfangenen Betrag in dem Heberegister Quittung zu leisten. Der von der Hebestelle empfangene Betrag ist den Mitteln der Zahlstelle zuzuführen, wo sie zu verbuchen sind. Bei Übersendung des Geldes an die Amtskasse ist von der Zahl-stelle ein Lieferzettel (Vordruck Nr. 49) mitzusenden. In glei¬cher Art und Weise ist mit den ausländischen Währungen zu verfahren.

§ 6. Die Beamten der Hebestellen haben die ihnen überwiesenen Tarife stets auf dem Laufenden zu halten sowie mit den Lotsen stets Hand in Hand arbeiten und darauf halten, daß in dienstlicher Beziehung stets ein gutes Einvernehmen zwischen ihnen und den vorgenannten Personen herrscht. Den Schiffern und Schiffsmaklern gegenüber haben sie bei gewissenhafter und bestimmter Wahrung der Reichsbelange und sorgfältiger Beachtung ihrer Dienstvorschriften, in zuvorkommender Weise ihre Dienstgeschäfte wahrzunehmen und dafür Sorge zu tragen, daß ihrerseits sich das Hebungsgeschäft stets glatt und sicher abwickelt. Kiel, den 8. März 1933. Reichskanalamt. gez. Braun.

Reichskanalamt. —— Vordruck Nr. 75 - 1933.

Akten aus der Hebestelle

Aktendeckel der "Kanalabgabenhebestelle" (Quelle:WSA-Brunsbüttel)

Kiosk Fegbeitel-Haus 4

Im Haus 4, wie der Kiosk Fegbeitel im Schleusenjargon auch hieß, wurden von der Fa. Fegbeitel aus Brunsbüttelkoog die üblichen Kioskartikel wie Zeitungen, Süßigkeiten, Andenken, Getränke etc. vorgehalten. Zusätzlich befand sich in dem Gebäude ein kleines Café für Touristen, Lotsen und Seeleute. Die Post hatte dort vom 01.09.1953 bis 31.08.1983 eine Poststelle eingerichtet.
Der Betrieb wurde bis Anfang der 60er Jahre aufrecht gehalten. Danach wurde aus Sicherheitsgründen den Touristen der Gang über die Schleusentore auf die Mittelmauer verwehrt.
Fegbeitel-siehe auch Läden im Koog-Koogstraße 68-73

Festmachergebäude-Haus 5

Tourismus auf der Neuen Schleuse

Reger Tourismus auf dem Mittelpfeiler

Die folgenden Postkarten und Fotos belegen in anschaulicher Form, wie begehrt gerade in damaligen Zeiten ein Besuch der Schleuse war. Zumal es bis Anfang der 60er Jahre noch möglich war, die Tore zu überqueren und sich so mitten in das Geschehen zu begeben.
Sogar ein Kiosk mit Café diente den Touristen als willkommene Abwechslung und zum Kauf von Andenken etc. (siehe Kiosk Fegbeitel-Haus 4).
Nach Unfällen und gefährlichen Begebenheiten wurde dies später aus Sicherheitsgründen untersagt und der Besucherstrom auf dafür vorgesehene Plattformen geführt.

Der Leitstand im Werden

Der neue Leitstand

Luftaufnahmen

Nicht chronologisch

Auf dieser Aufnahme von 1957 sind unten hinter dem Kanallotsenhaus noch Wohnhäuser zu erkennen. Auch im Kanallotsenhaus (Vordergrund) wurden in Zeiten der Wohnungsknappheit nach dem Krieg Räume zur Verfügung gestellt (Die Lotsenhäuser im Bereich Brunsbüttel). (Quelle: Peter Schlichting)

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